Hallo und danke für Ihren Hinweis. In den Beförderungsbedingungen ist hierzu folgendes festgelegt: Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Dem Personal bleibt die letztliche Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten. Die gesamten Beförderungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link: http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/teil_a_b....
Viele Grüße,
Moderation VRR-Team
Ihre Ideen & Anregungen |
02.09.2015 |
Gast
2
Durch manche Texte in den Mehrzweckabteilen und Äußerungen von Busfahrern fühlt man sich als Radfahrer diskriminiert und bekommt suggeriert, dass man mit seinem Fahrrad wieder aussteigen "darf" wenn ein Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen den Platz benötigt.
Antwort des VRR:
Kommentare
Gast antwortete am
Man wird auch gerne, selbst wenn Platz ist, von anderen Fahrgästen angeschaut wie ein besoffener Flüchtling vom Mars mit Lepra, wenn man sein Fahrrad mit in die Bahn nimmt.
Viele Fahrgäste wissen nicht einmal, dass und unter welchen Bedingungen man ein Fahrrad mitnehmen darf.
Gast antwortete am
Mal ehrlich: Wann ist den Personal anwesend? Und was wird getan, um die Klappsitze in den Fahrradabteilen von nicht-radelnden Mitfahrern freizumachen? Richtig: Gar nichts!